Newsletter vom 01.04.2024 – Wichtige Datenschutzinformation zur Speicherung Eurer Teilnehmerinnen und Teilnehmer Daten

Liebe Mitglieder vom YMTA,

auf Anfrage von Carolin Rott, ob wir für die Speicherung unserer Teilnehmer-innen-Daten eine
Einwilligung benötigen, habe ich von Prof. Dr. Andreas Scheulen, Rechtsanwalt aus Nürnberg und
Teilnehmer von mir folgende wichtige Information erhalten:

Zur Speicherung, also der Verarbeitung der Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bedarf es
grundsätzlich deren Einwilligung.
Diese sollte ins Aufnahmeformular aufgenommen werden. Dann seid ihr immer auf der sicheren
Seite.

Ansonsten ist die Verarbeitung der Daten zulässig, wenn sie für die Erfüllung eines Vertrages, dessen
Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen und zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung, der der Verantwortliche unterlegt, § 6 Abs. 1 DSGVO.
und noch zur Ergänzung, wenn ihr die Daten z.B. an Steuerberater, etc. weitergebt:
unter den Begriff der „Verarbeitung“ in die seitens der Teilnehmer:innen eingewilligt wird, fällt auch
die Weitergabe von persönlichen Daten.
§ 4 DSGVO definiert den Begriff der Verarbeitung jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren
ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen
Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung
oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch
Übermittlung, Verarbeitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die
Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
Ich denke, dass diese Information für viele von Euch von Bedeutung ist und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Susann