Newsletter vom 28.05.2025 – Wissenswertes zu Deiner beruflichen Haftpflicht-Versicherung

Liebe Yoga-Freundin, lieber Yoga-Freund,

zu dem wichtigen Thema Betriebshaftpflicht-Versicherung für unseren Beruf als Yoga-Lehrende sind nun Anfragen von YMTA-Mitgliedern bei mir angekommen und ich habe dieses Thema etwas genauer beleuchet:

Du brauchst eine Betriebshaftpflicht-Versicherung, die alle Personen- und Sachschäden versichert, die im Rahmen Deiner Tätigkeit als Yoga-Lehrende/r eintreten können. Das heißt, wenn ein Teilnehmer:in sich bei Dir verletzt oder wenn in einem angemieteten Vertragsverhältnis ein Sachschaden entsteht.

Ich habe auch ein Bespiel der VHV-Versicherung, die von den Leistungen her passt, weil der Beruf Yoga-Lehrer:in mit benannt ist, in unserem Mitgliederbereich unter der Kachel „Beruf“ hinterlegt für € 120,00 pro Jahr.

Vergleicht die Leistungen und den Preis gerne mit Euren Versicherungen und schreibt mir dazu.

Eine Berufshaftpflicht-Versicherung braucht es nicht noch zusätzlich, die ist mehr für Lehrende oder Therapeuten gedacht, die in einem festen Anstellungsverhältnis sind.

Herzliche Grüße

Susann